Einschulung

Wichtige Informationen

Liebe Eltern,

hier finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums viele interessante Informationen zum Thema Einschulung.

 

Schulanmeldung an der Comenius-Grundschule für das Schuljahr 2023/24:

Die Anmeldeunterlagen bekommen Sie per Post zugeschickt. Beachten Sie bitte auch den Aushang Ihrer Kita bzw. die Infoseite im Rathausboten.

 

Für das Schuljahr 2023/24 sind folgende Kinder regulär schulpflichtig:

  • alle im letzten Schuljahr zurückgestellten Kinder
  • “Korridorkinder” aus dem letzten Schuljahr (eine weitere Zurückstellung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Artikel 41 Abs.7 EUG)
  • Kinder mit dem Geburtsdatum bis 30. September 2017

Was sind die Aufnahmebedingungen?

In der Comenius-Grundschule können nur Kinder angemeldet werden, deren Eltern am Tag der Einschreibung im Sprengel der Schule wohnen. Eltern, die nach der Schuleinschreibung in unseren Schulsprengel ziehen, bitten wir, sich mit uns telefonisch  ( 09161-874600 ) in Verbindung zu setzen. Die Schuleinschreibung erfolgt für diese Kinder im Regelfall an der Sprengelschule des “alten Wohnsitzes”.

 

Unterlagen

Die ausgefüllten Unterlagen bringen Sie bitte am Tag der Schuleinschreibung (Donnerstag, den 23.03.23) mit.

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Vorzeitige Einschulung, Einschulungskorridor, Zurückstellung, sonderpädagogischer Förderbedarf

 

Vorzeitige Einschulung

Kinder, die im Oktober, November und Dezember sechs Jahre alt werden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern  aufgenommen werden, wenn zu erwarten ist, dass sie voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Über die Aufnahme entscheidet nur die Schulleitung. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden ist es zusätzlich nötig, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.

 

Einschulungskorridor

Eltern, deren Kinder im Einschulungskorridor sechs Jahre alt werden, können selbst entscheiden, ob ihr Kind sofort oder erst ein Jahr später eingeschult wird. Dabei steht die Schule den Eltern bei ihrer Entscheidung mit Beratung und Empfehlung zur Seite. Auf dieser Grundlage entscheiden die Eltern dann frei, ob ihr Kind zum kommenden oder zum nächsten Schuljahr eingeschult wird. Wenn die Eltern die spätere Einschulung wünschen, müssen sie bis spätestens 11. April 2023 (Stichtag) dies der Schulleitung schriftlich mitteilen. Eine Verlängerung der Frist oder nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Ohne ein solche Erklärung wird das Kind im September ganz normal schulpflichtig.

Weitere Informationen entnehmen Sie hier der Homepage des Kultusministeriums.

 

Zurückstellung

Kinder können auch für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden,wenn sie noch nicht schulfähig sind. Diese Entscheidung trifft die Schulleitung. Sie stützt sich dabei auch auf die Aussagen des Kindergartens und auf Ergebnisse der Überprüfung der Schulfähigkeit. In Zweifelsfällen können Schularzt, Schulpsychologe, Beratungslehrer und weitere Beratungsdienste beteiligt werden.

 

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Auch die Anmeldung eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt an der Grundschule, soweit nicht vor der Schulaufnahme ausschließlich der Förderort Förderschule in Betracht kommt (etwa bei Schwerst- und Mehrfachbehinderten, aber auch bei hohem Förderbedarf im Bereich geistiger Entwicklung) und die Eltern mit dem schulischen Förderort Förderschule einverstanden sind.   

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Schulaufnahme haben, so kommen Sie bitte auf uns zu.

 

Was braucht ihr Kind zum Schulanfang?

Ausstattungsliste Schulanfänger

Alle weiteren Materialien (Hefte, Umschläge, Arbeitshefte, etc.) werden von der Lehrkraft besorgt. Die Schulbücher müssen Sie nicht kaufen. Diese werden in Bayern als Leihgabe von der Schule zur Verfügung gestellt. Eine Aufstellung darüber, welche Materialien für den Unterricht benötigt werden, gibt es – neben anderen wichtigen Informationen – am ersten Elternabend. Den genauen Termin bekommen Sie rechtzeitig mitgeteilt.

 

Schulwegtraining

Gehen Sie noch vor dem ersten Schultag mit den Kindern mehrmals den Schulweg oder den Weg zur Bushaltestelle ab. Machen Sie auf Gefahrenquellen aufmerksam und üben Sie das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Überzeugen Sie sich davon, dass das Kind den Schulweg auch sicher alleine bewältigen kann. Vielleicht gibt es auch Möglichkeiten, zusammen mit anderen Eltern und Kindern einen gemeinsamen Schulweg zu finden.

 

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Comenius-Grundschule Neustadt a.d Aisch - Comeniusstraße 2 - 91413 Neustadt/Aisch - Telefon: 09161/874600 - 

verwaltung@comenius-gs.info

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